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Allgemeine Geschäftsbedingungen 05/08
A. Allgemeines
1.) In Ermangelung individualvertraglicher Vereinbarungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehun
gen, Lieferungen und Leistungen die nachfolgenden Bedingungen.
2.) Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Alle, auc
nachträgliche Vereinbarungen, insbesondere wenn sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen abändern sollen, werde
erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Dies gilt auch für Vereinbarungen mit unseren Vertretern. Auch bei rech
licher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben die Bedingungen im Übrigen bestehen, es sei denn, der Vertragszwec
kann dann nicht mehr erreicht werden bzw. ein Festhalten am Vertrag ist uns nicht mehr zumutbar . Gegebenenfalls gelten d
Mittelstandsrichtlinien für öffentliche Aufträge, Ziffer 4, gemäß Bauvergabeerlass des Innenministeriums Baden-Württember
in seiner jeweils neuesten Form, hiernach dispositives Gesetzesrecht.
B. Angebot/Unterlagen
Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähern
maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ande
ren Unterlagen behalten wir uns ein Eigentums- und Urheberrecht vor . Sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche, schrif
liche Zustimmung nicht zugänlich gemacht werden. Bei Nichtzustandekommen oder Aufhebung des Vertrages sind sie au
unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben; ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
C. Annahme von Aufträgen
1.) Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur durch die schriftliche Auftragsbestätigung unsererseit
Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so gilt das Einverständnis des Bestellers als gegeben, falls er nich
unverzüglich schriftlich widerspricht.
2.) Abweichungen von Maßen, Gewichten oder Materialien sowie Konstruktionsänderungen sind vorbehalten und berecht
gen den Besteller nicht, von der Durchführung des Vertrages Abstand zu nehmen oder Gewährleistungs- bzw. Schadensersat
ansprüche geltend zu machen, es sei denn, durch die Abweichung/Änderung ist eine gravierende und nachhaltige Einschrän
kung der Gebrauchstauglichkeit der geliefertenWare gegeben. Abbildungen sind für die Ausführung nicht streng maßgebend
da wir ständig bemüht sind, unsere Geräte zu verbessern.
D. Preise
1.) Ändern sich in der Zeit nach Ablauf der Bindungsfrist bei Angeboten – sofern eine Bindungsfrist darin ausgewiesen ist
oder zwischen Auftragsbestätigung und Versand die Kosten und/oder der Leistungsumfang, so sind wir berechtigt, den verein
barten Preis der Änderung anzupassen (§ 315 BGB).
2.) Falls der Besteller von ihm zu erbringende Voraussetzungen/Vorleistungen nicht rechtzeitig schafft, hat er uns die hierau
entstehenden Mehrkosten zu ersetzen. Im übrigen sind wir in diesem Fall auch berechtigt, bis zur Beseitigung des Hinderni
ses die Leistung zu verweigern.
3.) Die Preise in unserem Katalog beinhalten die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer , derzeit 19 %.
4.) Accessoires in Katalogbildern, welche im Artikeltext nicht einzeln aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil der Artikel.
Es bestehen Vereinbarungen, aus denen sich nachträgliche Minderungen des Entgelts ergeben können (gem. §1 4.1.7. UStG).
E. Zahlung/Zahlungsverzug
1.) Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Rechnungsstellung gilt ein Skonto-Abzug von 2 % als vereinbar
Dies gilt nicht für Erstaufträge, Dienstleistungen und Ersatzteile.
2.) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche de
Bestellers ist nicht möglich, es sei denn, der diesbezügliche Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt.
3.) Überschreitet der Besteller einen vereinbarten Zahlungstermin um mehr als drei Wochen, so sind wir berechtigt, Zinse
in Höhe von mindestens 8 % über dem Basiszinssatz der EZB zu verlangen. Ist ein Zahlungstermin explizit nicht vereinbar
so gerät der Besteller spätestens mit Zugang unserer Mahnung oder aber 30 Tage nach Zugang unserer Rechnung in Verzu (§ 286 BGB).
F. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung unserer Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt wie folgt:
1.) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche unsererseits gegen de
Besteller unser Eigentum.
2.) Die Forderung des Bestellers aus demWeiterverkauf der Vorbehaltsware wird schon jetzt an uns abgetreten. Nur mit die
ser Maßgabe ist der Besteller zum Weiterverkauf der Liefergegenstände im regelmäßigen Geschäftsverkehr berechtigt. Zu
anderen Verfügung über die Liefergegenstände, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Bestelle
nicht berechtigt. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Vorausabtretung bis au
Widerruf ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt davon unberührt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, in
besondere Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Besteller zur Herausgabe ve
pflichtet. Hat der Besteller die Vorbehaltsware noch nicht bezahlt, aber bereits weiter veräußert und machen wir von unserem
Eigentumsvorbehalt Gebrauch, so ist der Besteller verpflichtet, uns sämtliche Vertragsunterlagen/Rechnungen bezüglich de
Weiterverkaufs in Kopie vorzulegen.
3.) Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände wird stets für uns vorgenom
men. Werden diese Gegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden, verarbeitet oder zu einer einheitlichen Sache verbun
den, so ist vereinbart, dass der Besteller uns das Miteigentum einräumt, das demWertverhältnis der von uns geliefertenWare
zu den anderen Gegenständen entspricht. Vorstehende Ziffer 2 ist in derartigen Fällen ebenfalls anzuwenden.
G. Lieferzeit/Lieferverzögerungen/Verpackung
1.) Die Lieferung erfolgt abWerkWinnenden auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Frachtfreie Lieferung erfolgt bei Klein
geräten, welche mit dem Paketdienst verschickt werden können, ab Euro 250,00 Netto-Auftragswert, Mindestauftragswer
Euro 15,00. Bei Bestellungen unter Euro 25,00 Netto-Auftragswert kommt eine Bearbeitungsgebühr von Euro 5,00 zur Ver
rechnung. Sperrige Güter werden ab Werk versandt. Sofern keine Versandvorschriften bestehen, unterliegt die Wahl der Ver
sandart unserem Ermessen.
2.) Wir sind bestrebt, angegebene Lieferzeiten pünktlich einzuhalten, eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Lieferzeit über
nehmen wir aber nur durch eine ausdrückliche schriftliche Lieferzeitgarantie. Auch in diesen Fällen verlängern sich die Liefer
zeiten angemessen, wenn von uns nicht zu vertretende Umstände eine Verzögerung bedingen. Zu den nicht von uns zu ver
tretenden Umständen gehören insbesondere unverschuldete Betriebsstörungen, Maßnahmen aufgrund Arbeitskämpfen, Feh
ler in dem von uns bezogenen Material, verspätete Zulieferung und höhere Gewalt.
3.) Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn der Besteller nicht rechtzeitig die von ihm zu beschaffenden Unterlagen
Genehmigungen, Freigaben, Informationen und dergleichen beibringt, wenn eine vereinbarte Anzahlung nicht rechtzeitig ein
geht, oder wenn er eine Änderung der technischen Ausführung wünscht. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem
Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
4.) Teillieferungen sind zulässig.
5.) Bei Nichteinhaltung der Lieferzeit aus von uns zu vertretenden Gründen kann der Besteller vomVertrag zurücktreten, falls
wir uns in Verzug befinden und uns der Besteller eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen schriftlich gesetz
hat, die wir schuldhaft nicht eingehalten haben. Der Rücktritt erstreckt sich nicht auf bereits gelieferte Gegenstände, die selb
ständig nutzbar sind.Weitergehende Ansprüche des Bestellers irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz ode
grober Fahrlässigkeit unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen.
6.) Die Verpackung wird unsererseits möglichst niedrig berechnet und von uns, falls vom Besteller gewünscht, zurückgenom
men, wenn diese für uns kostenfrei zurückgeführt wird. Aus dieser Rücknahmeverpflichtung ergibt sich für uns weder eine
Holschuld noch die Pflicht zur Übernahme jedweder Kosten für Transport oder Entsorgung. Verschmutzte Verpackung bzw
nicht von uns stammende Verpackung wird nicht angenommen oder aber für den Besteller kostenpflichtig entsorgt.
7.) Widerrufsrecht – Sollten Sie einen gelieferten Artikel nicht behalten wollen, steht Ihnen nach §355 BGB einWiderrufs
recht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen und beginnt mit dem Tage des Eingangs der Ware beim Empfänger . Bei Dienst
leistungen beginnt die Frist amTage des Vertragsabschlusses. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung desWider
rufs bzw. Rücksendung derWare an uns. Sie haben keinWiderrufsrecht wennWaren nach Ihrer Spezifikation angefertigt wer
den oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine
Rücksendung geeignet sind. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden, wobei Sie die Kosten der Rücksendung zu tra
gen haben wenn die gelieferte Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Mit der Rücksendung ist ein anerkanntes
Transportunternehmen oder Paketdienst zu beauftragen. Rücksendungen mit Warenwert größer 40 Euro sind auf jeden Fal
vorher mit uns abzustimmen. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
H. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgen oder wir noch andere Leistungen, zum Beispiel die Versendungskosten, Anfahrt oder Aufstellung, übernommen
haben.
I. Abnahme/Beanstandungen
1.) Der Besteller ist, nach erfolgter Lieferung und/oder Montage, wenn kein wesentlicher Mangel vorliegt, verpflichtet, nach
Meldung der Abnahmebereitschaft den Liefergegenstand unverzüglich abzunehmen. Die Rechte des Bestellers aus Abschnitt
L bleiben von der Abnahme unberührt.
2.) Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft des Liefergegenstandes schriftlich durch den Besteller erhoben werden, dieWare sich noch im Zustand der Ablieferung befindet und nachweislich
ist, dass der Fehler der Ware von der Anfertigung herrührt. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen.
Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen, es sei denn, dass sie mit gravierenden Mängeln
behaftet sind. Ist die Rücknahme insoweit ausgeschlossen, steht dem Besteller nur das Recht auf Minderung zu.
K. Montage
Sofern die Montage zu einem vereinbarten Festpreis durchgeführt wird, gilt:
1.) Vor Beginn der Arbeiten muß gewährleistet sein, dass sämtliche Aussparungen und sonstige Vorkehrungen fertiggestellt
und das notwendige Material (Sand, Zement, Gerüste und dergleichen) durch den Besteller zur Verfügung gestellt sind.Außerdem muß die ungehinderte Zufahrt für LKW gewährleistet sein.
2.) Die vereinbarten Preise verstehen sich für Normalbedingungen. Bei erschwerten Bedingungen werden dadurch anfallende Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt.
3.) Heimtrainer und vergleichbare Geräte werden zerlegt im Karton verpackt geliefert (ohne Montage).
L. Haftung für Mängel
Für Mängel der Lieferungen und Leistungen haften wir unter Ausschluß weitgehender Ansprüche wie folgt:
1.) Wir übernehmen die Gewähr für die Mangelfreiheit der von uns geliefertenWaren bis zu einem Jahr nach Lieferung bzw.
Gefahrübergang. Nach diesem Zeitpunkt sind Gewährleistungsansprüche des Bestellers ausgeschlossen.
2.) Macht der Besteller innerhalb des Gewährleistungszeitraumes diesbezügliche Ansprüche geltend, sind wir berechtigt, den
Liefergegenstand mindestens zwei Mal - mit angemessener , schriftlicher Fristsetzung durch den Besteller – nachzubessern
oder aber neu zu liefern. Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung ebenfalls fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Durch den Rücktritt sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Ein Anspruch des Bestellers auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn oder den Ersatz von Mangelfolgeschäden besteht nicht, es sei denn, uns oder unseren
Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
3.) Tritt innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistungsfrist ein Mangel auf, so wird grundsätzlich vermutet, dass dieser
bereits bei Gefahrübergang bestanden hat. Diese Vermutung gilt nicht für Liefergegenstände, die einem erhöhten Verschleiß
unterliegen oder aber deren gewöhnliche Nutzungszeit unter 5 Jahren liegt, so z.B. Bälle, Hochsprungstäbe, mobile Kinderspielgeräte, Netze, Ballschläger und dergleichen.
Bei diesen Liefergegenständen hat stets der Besteller zu beweisen, - d.h. auch
innerhalb der ersten 6 Monate nach Ablieferung/Gefahrübergang –, dass ein aufgetretener Mangel nicht auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist.
4.) Unterläßt der Besteller die rechtzeitige erforderliche Rüge gem. Buchstabe L Ziffer 2 dieser Bedingungen, kann er mit
Mängelrügen nicht mehr gehört werden. Erfolgt die Mängelrüge rechtzeitig, so ist der Besteller zudem verpflichtet, die weitere Benutzung des Liefergegenstandes zu unterlassen, damit dieser von uns untersucht werden kann. Kommt der Besteller
dieser Verpflichtung nicht nach und kann die Mangelursache hierdurch nicht mehr eindeutig festgestellt werden, ist der Besteller für die Mangelhaftigkeit voll Beweis-belastet. Nimmt der Besteller den mangelhaften Liefergegenstand weiter in Benutzung und entstehen hierdurch Schäden an seinen Rechtsgütern oder Rechtsgütern Dritter , so sind wir von der Haftung frei,
soweit uns nicht der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes trifft und soweit nicht das Produkthaftungsgesetz Anwendung findet.
5.) Es wird keine Gewähr übernommen, für Schäden wie Sprossenbrüche bei Sprossenwänden oder Gitterleitern, normaler
Verschleiß an Klettertauen, Schaukelseilen und Netzen, gebrauchsübliche Abnutzung der Gummi- bzw. Kunststoffrollen, Holmenbrüche an Turnbarren, gebrauchsüblicher Verschleiß an Turnmatten, Gummikabeln, Gummiteilen, Klein- und Gymnastikgeräten sowie allgemeine Abnutzung.
6.) Wird durch uns ein mangelhafter Liefergegenstand nachgebessert oder neu geliefert, so gelten auch für ihn vorgenannte Bedingungen.
7.) Ist der Besteller mit einer Hauptleistungspflicht in Verzug oder sind wir aufgrund dieser Bedingungen nicht zur Vorleistung verpflichtet, so kann der Besteller in diesem Falle erst dann Gewährleistungsrechte durchsetzen, wenn der Verzug beseitigt oder aber die Vorleistungspflicht des Bestellers erfüllt ist.
8.) Für Mangelfolgeschäden – d.h. Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind – haften wir soweit gesetzlich zulässig nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
M. Haftung für Nebenpflichten
Wenn durch unser Verschulden der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung
von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie die anderen vertraglichen
Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung undWartung des Liefergegenstandes – nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten unter Ausschluss weitergehender Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte L und N entsprechend.
N. Rechte des Bestellers auf Rücktritt und sonstige Haftung durch uns
1.) Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang unmöglich wird. Dies
gilt auch für unser Unvermögen zur Leistung. Der Besteller kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl unmöglich wird und er ein berechtigtes
Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend
mindern.
2.) Liegt ein Leistungsverzug im Sinne des Abschnittes G dieser Geschäftsbedingungen vor und gewährt der Besteller uns
eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung
ablehne und ist die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.
3.) Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.
4.) Der Besteller hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine durch ihn schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist für die
Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von uns zu vertretenden Mangels im Sinne dieser Geschäftsbedingungen
durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch bei Unmöglichkeit oder
Unvermögen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns.
5.) Ausgeschlossen sind – soweit gesetzlich zulässig – alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Schadensersatz wegen Mangelfolgeschäden, Kündigung, Minderung, es sei
denn, dass diese durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind.
O. Anwendbares Recht
Der Vertragsschluss, Inhalt, Auslegung und Ergänzung des Vertrages beurteilen sich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Regelungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung, es sei denn, die Rechtsordnung des ausländischen
Bestellers sieht eine ausschließliche Zuständigkeit seiner Gerichtsbarkeit und die ausschließliche Anwendung seiner Rechtsordnung vor .
P. Gerichtsstand
1.) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das
für uns zuständig ist.Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
2.) Bei Auslandslieferungen gilt Folgendes:
Alle sich aus dem gegenwärtigen Vertrag ergebenden Streitigkeiten werden nach der Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnung
der Internationalen Handelskammer (Paris) von einem oder mehreren gem. dieser Ordnung ernannten Schiedsrichter(n) end-
gültig entschieden. Das Schiedsverfahren findet in Paris statt.Vor Eintritt in das Schiedsverfahren sind wir berechtigt, statt dessen vor dem für uns oder den Sitz des Bestellers zuständigen Gericht zu klagen.
© by BENZ® – Alle Abbildungen/ Signets sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck (auch auszugsweise) nur mit unserer
schriftlichen Genehmigung.
| Banken: | SWN Waiblingen: 7 007 185 (BLZ 602 500 10) |
| | Schwäbische Bank AG Stuttgart: 81 55 (BLZ 600 201 00) |
| | Postbank Stuttgart: 281 02-706 (BLZ 600 100 70) |
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